Geschäftsordnung SSVG Südhessen

Stand 08.11.2024

§1. Grundlage

Auf der Grundlage von §8 Abs. 5 der geltenden Satzung der VG wird die nachstehende Geschäftsordnung erlassen. Sie regelt das Verfahren bei Sitzungen des Präsidiums, die Aufwandsentschädigungen der Präsidiumsmitglieder und beinhaltet ein Kostenverzeichnis aller Geschäftsvorgänge.

§2. Präsidiumssitzungen.

  1. Der Präsident oder sein Vertreter laden die Vorstandsmitglieder sowie den Schiedsrichter-Obmann zu den Präsidiumssitzungen schriftlich ein. In begründeten Ausnahmefällen ist der Präsident oder sein Vertreter berechtigt, Gäste ohne Stimmrecht einzuladen
  2. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist das Präsidium beschlussunfähig, so wird frühestens nach Ablauf von zwei Wochen ein neuer Termin anberaumt. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass in jedem Falle Beschlussfähigkeit besteht. 
  3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Präsidiumsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten bzw. bei dessen Verhinderung des Vizepräsidenten („Tiebreaker“). Bereits gefasste Beschlüsse können nur mit einer 2/3 Mehrheit aufgehoben werden.
  4. Die Stimmabgabe des einzelnen Präsidiumsmitglieds ist in Bezug auf seine Person vertraulich zu behandeln; sie darf im Protokoll nicht erwähnt werden. Jeder Teilnehmer kann jedoch für ein Minderheitsvotum die Nennung seines Namens im Protokoll verlangen.Diesem Verlangen  ist zu entsprechen.
  5. Über den Verlauf der Präsidiumssitzung wird vom Schriftführer ein Protokoll aufgenommen, das von ihm zu unterschreiben ist. Sollte der Schriftführer nicht anwesend sein, so wird der Protokollführer aus den Reihen der Präsidiumsmitglieder bestimmt. Aus dem Protokoll müssen Datum, Namen der Teilnehmer, Gegenstände der Beschlussfassung der Reihenfolge ihrer Behandlung und die Beschlüsse im Wortlaut ersichtlich sein. Das Protokoll ist den Präsidiumsmitgliedern spätestens vier Wochen nach der Sitzung zuzustellen.

§3. Aufwandsentschädigung

  1. Die Tätigkeit der Präsidiumsmitglieder ist ehrenamtlich.
  2. Jedes Präsidiumsmitglied sowie der Schiedsrichter-Obmann erhalten zur Führung der laufenden Geschäfte für Porto, Telefon und Internet sowie für die Teilnahme an Präsidiumssitzungen eine Aufwandsentschädigung von pauschal 5 Euro pro Monat. 
  3. Darüber hinausgehende Auslagen können nur gegen einen entsprechenden Nachweis erstattet werden. 
  4. Jedes Präsidiumsmitglied sowie ein vom Präsidium Beauftragter kann für Fahrten zur Erfüllung seiner Vorstandspflichten sowie für Ein- und Mehrtagesveranstaltungen (z.B. Skatkongress, Verbandstag) folgende Aufwendungen geltend machen:

1. Fahrtgeld, 

bei Anreise im eigenen PKW, je gefahrenem Kilometer 0,30 Euro

bei Anreise mit der Bahn Ticket 2. Klasse

2. Spesensatz: Ein und Mehrtagesveranstaltungen

3 – 6 Stunden 5,00 Euro

6 – 10 Stunden 10,00 Euro

ab 10 Stunden 20,00 Euro

3. Übernachtungszuschuss bei Mehrtagesveranstaltungen, 

(je Übernachtung): 35,00 Euro

Reisen mehrere Mitglieder zu einer Veranstaltung an, so sollen Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Sofern bereits von anderer Stelle Kosten übernommen werden (bspw. durch DSKV oder LV), so wird nur eine Differenz bis zu den angegebenen Höchstgrenzen erstattet.


§4. Finanzwesen

  1. Zur Durchführung ihrer Aufgaben unterhält die VG eine Kasse, für die der Schatzmeister verantwortlich ist. Der Schatzmeister ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten der VG zuständig und hat jede Einnahme und Ausgabe durch einen Kassenbeleg (Einzel- oder Sammelbeleg) nachzuweisen.
  2. Die Einnahmen der VG bestehen im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden, Startgelder, Spielgeldern, Straf- und Ordnungsgeldern sowie Rechtsmittelgebühren:

1. Mitgliedsbeitrag (inkl. Unfallversicherung):

Damen, Herren und Senioren 13,00 Euro

Schüler, Jugendliche, Junioren 3,00 Euro

2. Startgeld (Damen, Herren und Senioren)

Einzelmeisterschaft, je Teilnehmer/in 10,00 Euro

Mannschaftsmeisterschaft, je Mannschaft 40,00 Euro

3. Startgeld Pokalrunde, je Mannschaft (bei 4 Spieltagen) 160,00 Euro

4. Abreizgeld, je verlorenes Spiel 1,00 Euro

5. Verspätete Zahlung von Beiträgen oder Startgeldern 

sowie verspätete Abgabe von Stärkemeldungen oder 

Meldungen zum Spielbetrieb: je Mahnung und Position 10,00 Euro

6. Nichtantritt einer Mannschaft bei der Mannschafts-

Meisterschaft oder der Pokalrunde:

Bei rechtzeitiger Abmeldung (bis 48h vor Spielbeginn) 10,00 Euro

Bei weniger als 48h vor Spielbeginn 30,00 Euro

Im Wiederholungsfall 60,00 Euro

7. Nichtantritt eines Einzelspielers bei der Einzelmeister-

schaft oder der Pokalrunde

Bis 48h vor Spielbeginn 2,50 Euro

Bei weniger als 48h vor Spielbeginn 10,00 Euro

Im Wiederholungsfall 20,00 Euro

8. Haftpflicht pro Verein und Jahr  5,00 Euro

(wird derzeit von VG übernommen)

9. Rechtsmittelgebühren 150,00 Euro

(3) Bei Zahlungsrückständen kann das Präsidium säumige Mitglieder vom Spielbetrieb ausschließen. 

§ 5. Zuschüsse 

  1. Die Verbandsgruppe zahlt eine finanzielle Unterstützung an erfolgreiche aktive Skatspieler wie folgt:

Qualifikation und Teilnahme an LV-EM  20,00 Euro (*)

Qualifikation und Teilnahme an LV-MM, je Mannschaft 50,00 Euro (*)

Qualifikation zur Endrunde Deutscher Städtepokal 100,00 Euro

(*) Auszahlung nur, wenn auch an der VG-Vorrunde teilgenommen wurde!

  1. Die VG übernimmt die Startgelder für die Teilnahme am Ligabetrieb der Landesliga und Oberliga. Zieht eine Mannschaft vor Beginn oder während der Runde zurück, so ist das von der VG bezahlte Startgeld durch den Verein an die VG zurück zu erstatten. Dies ist unabhängig von Strafen oder Gebühren, die bei einem verspäteten Rückzug anfallen können.

§6. Jugendförderung

  1. Für Schüler, Jugendliche und Junioren (nachfolgend zusammengefasst als „SJJ“) wird kein Startgeld bei den Meisterschaften der VG erhoben; die VG übernimmt das Startgeld bei den weiterführenden Meisterschaften (LV-MM, LV-EM).
    1. SJJ erhalten einen finanziellen Zuschuss für die Teilnahme an den nachstehend aufgeführten überregionalen Meisterschaften wie folgt:

LV-EM, LV-MM 20,00 Euro

DEM, DMM 25,00 Euro

DSJM 50,00 Euro

Diese Zuschüsse für die Teilnahme an den Mannschaftsmeisterschaften gelten nur, wenn die SJJ mit einer Mannschaft in ihrer SJJ-Klasse starten. Sind sie Teil einer Nicht-SJJ-Mannschaft, so werden nur Zuschüsse gemäß §5 gezahlt.

§7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsordnung unterliegen der Beschlussfassung durch das Präsidium. Über alle Finanz- und Kassenfragen, die in der vorliegenden Geschäftsordnung nicht geregelt sind, entscheidet das Präsidium im Einzelfall.
  2. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Dieburg, den 08.11.2024

Das Präsidium

Änderungen zur Geschäftsordnung vom 04.01.2024:

  • Streichung Zuschuss für Mannschaften 1. Bundesliga Damen und Herren
  • Spesen für Teilnahme an LV-Meisterschaften werden zukünftig nur dann bezahlt, wenn der Spieler/die Mannschaft auch an der VG-Meisterschaft teilgenommen hat.